Beweissicherung
Die Beweissicherung dient zum Nachweis von gegebenenfalls durch Baumaßnahmen an Gebäuden, Bauwerken, Leitungen und Verkehrsflächen verursachten Schäden.
Diese können hervorgerufen werden durch:
- Benachbarte Baumaßnahmen
- Erschütterungen
- Grundwasserabsenkung
- Schwertransporte
Bei der Beweissicherung wird vor Beginn von Baumaßnahmen der Bauzustand erfaßt. Nach Abschluß der Bauarbeiten oder bei markanten Zwischenständen kann zum Nachweis von Schadensbildungen eine Veränderungsfeststellung erfolgen.