Beweissicherung

Die Beweissicherung dient zum Nachweis von gegebenenfalls durch Baumaßnahmen an Gebäuden, Bauwerken, Leitungen und Verkehrsflächen verursachten Schäden.

Diese können hervorgerufen werden durch:

  • Benachbarte Baumaßnahmen
  • Erschütterungen
  • Grundwasserabsenkung
  • Schwertransporte

Bei der Beweissicherung wird vor Beginn von Baumaßnahmen der Bauzustand erfaßt. Nach Abschluß der Bauarbeiten oder bei markanten Zwischenständen kann zum Nachweis von Schadensbildungen eine Veränderungsfeststellung erfolgen.