Versicherungsgutachten

Gebäudeschäden, deren Beseitigung durch einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind, werden durch uns sowohl im Auftrag der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer begutachtet.
Im Rahmen der Begutachtung werden die Schadenursache, bautechnische Zusammenhänge und der Schadenumfang (Kosten) ermittelt.
Bei umfangreichen Schäden erfolgt die Regulierung und Abrechnung des Schadens häufig unter der begleitenden Kontrolle des Sachverständigen.

Bei der Gebäudeversicherung kann der Versicherungsnehmer gemäß §22 der “Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB)” das Sachverständigenverfahren verlangen und einen eigenen Sachverständigen benennen.
Bei Zweifeln am Inhalt eines vorgelegten “Versicherungsgutachtens” stehen wir den Versicherungsnehmern bei der fachlichen Überprüfung des Gutachtens und der Durchsetzung der berechtigten Ansprüche zur Verfügung.