Versicherungsgutachten
Gebäudeschäden, deren Beseitigung durch einen Versicherungsvertrag
abgedeckt sind, werden durch uns sowohl im Auftrag der Versicherer
als auch der Versicherungsnehmer begutachtet.
Im Rahmen der Begutachtung werden die Schadenursache, bautechnische
Zusammenhänge und der Schadenumfang (Kosten) ermittelt.
Bei umfangreichen Schäden erfolgt die Regulierung und Abrechnung des
Schadens häufig unter der begleitenden Kontrolle des Sachverständigen.
Bei der Gebäudeversicherung kann der Versicherungsnehmer
gemäß §22 der “Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB)”
das Sachverständigenverfahren verlangen und einen eigenen
Sachverständigen benennen.
Bei Zweifeln am Inhalt eines vorgelegten “Versicherungsgutachtens”
stehen wir den Versicherungsnehmern bei der fachlichen Überprüfung
des Gutachtens und der Durchsetzung der berechtigten Ansprüche
zur Verfügung.