Verischerungsgutachten
Gebäudeschäden, die durch einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind, werden sowohl im Auftrag der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer begutachtet. Die Schadenursache, bautechnische Zusammenhänge und Schadenumfang (Kosten) werden im Rahmen einer Begutachtung ermittelt. Die Regulierung und Abrechnung des Schadens erfolgt häufig unter Aufsicht des Sachverständigen.